
Freitag, 27.11., 21 Uhr, Ludwigstr. 15 (Essen bereits ab 20 Uhr): Ende November/Anfang Dezember sind ein Teil der in Österreich nach dem Paragraphen „Kriminelle Organisation“ (§278a Strafgesetzbuch) angeklagten TierbefreiungsaktivistInnen (der Gruppe BAT) im Rahmen einer Infotour in der BRD unterwegs, um auf die gegen sie gerichtete Repression aufmerksam zu machen, Parallelen zu Fällen anderer emanzipatorischer Bewegungen herzustellen und die Suche nach gemeinsamen Gegenstrategien anzuregen.
Um was geht es?
Die Forderungen der sich politisch links verortenden Tierbefreiungsbewegung unterscheiden sich grundsätzlich von denen des konventionellen Tierschutzes; statt etwa bessere Haltungsbedingungen zu fordern, wird das Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnis der Menschen gegenüber den anderen Spezies prinzipiell in Frage gestellt. Freiheit und Lebensrecht sollen jedem fühlenden Lebewesen zugestanden werden – was den Menschen natürlich einschließt, weshalb AktivistInnen sich als Teile einer sozialen, herrschaftskritischen und emazipatorischen Bewegung zur Befreiung von Mensch und Tier betrachten. Diese Überzeugung stellt eine potentielle Bedrohung für jene dar, die von Ausbeutungsverhältnissen profitieren. Weil sie die betroffenen Unternehmen ökonomisch schädigten, sind vor einigen Jahren in den USA und Großbritannien die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, nicht organisierte Bewegungen wie die „Animal Liberation Front“ als „terroristische Organisationen“ zu behandeln. Österreich scheint nun das Einfallstor nach Kontinentaleuropa für diese globale Entwicklung zu werden: Im Mai 2008 wurden neun Aktivisten und eine Aktivistin der Tierrechtsbewegung inhaftiert und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation beschuldigt. Sie blieben bis zum 2. September in Haft; momentan sind sie bis zum Verfahren auf freien Fuß gesetzt.
Flyer:

Hintergrundinformationen
Chronologie der bisherigen Ereignisse:
2008, 21. Mai, 6 Uhr: Bewaffnete Spezialeinheiten der österreichischen Polizei führen erstmals einen Rundumschlag gegen eine soziale Bewegung durch: Sondereinheiten stürmen 23 Wohnungen, Häuser und Büros in Wien, der Steiermark, in Tirol und Salzburg, welche mit Tierrechtsaktivitäten in Verbindung gebracht werden. Teilweise werden die BewohnerInnen mit gezogenen Waffen aus dem Schlaf gerissen, eingeschüchtert, an die Wand gestellt und mit Handschellen gefesselt, während die Gebäude durchsucht werden.
Begründung für die Hausdurchsuchungen ist der Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Organisation“ gemäß §278a StGB, sowie diverse Einzeldelikte wie „schwere Sachbeschädigungen, Säureattentate und Brandanschläge“. Gegen zehn Personen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, liegen Haftbefehle vor. Begründet wird die Haft mit Verdunkelungsgefahr, da die Betroffenen z.B. mit verschlüsselten E-Mails kommuniziert haben, sowie Tatbegehungsgefahr, weil sie seit langem in der Tierrechtsszene aktiv sind und zu ihrer Überzeugung stehen. Beide Argumentationsstränge stehen in eklatantem Widerspruch zur liberalen Unschuldsvermutung. Dem Großteil der von den Hausdurchsuchungen Betroffenen werden gesetzliche Grundrechte verweigert, wie z.B. der Anruf bei einer Vertrauensperson oder RechtsvertreterInnen.
Noch am selben Tag findet die erste Demonstration gegen diese neue Art der Repression statt. Während der folgenden Monate wird fast täglich in Österreich und zahlreichen anderen Staaten demonstriert.
26. Mai: In der Pressekonferenz der Solidaritätsgruppe „antirep2008“ wird das Vorgehen der Behörden als unverhältnismäßig, rechtswidrig und willkürlich kritisiert.
4. Juni: Internationaler Aktionstag für die Gefangenen. Laut Stellungnahme von Amnesty International wurden folgende Menschen- und Grundrechte missachtet: Verhältnismäßigkeit, Unschuldsvermutung, hinreichender Tatverdacht, faires Verfahren.
5. Juni: In einem offenen Brief bedankt sich ein Inhaftierter für die länderübergreifende Solidarität: „Auch wenn die Mauern hoch, dick und mit Stacheldraht bewehrt sind, die Fenster vergittert und die Stahltüren versperrt sind, spüre ich hier drinnen die Solidarität und Unterstützung von draußen!“
Stellungnahme der Rechtshilfe: „Die Arbeit der RechtsanwältInnen wird nach wie vor massiv behindert und so das Grundrecht auf ein faires Verfahren ausgehöhlt. Nach wie vor hat keinE AnwältIn im gegenständlichen Verfahren vollständige Akteneinsicht erhalten, was u.a. bedeutet, dass bei den Haftverhandlungen am Freitag die Verteidigung ohne ausreichende Kenntnisse der Vorwürfe, Ermittlungen oder Beweislagen zurechtkommen muss. Tatsache ist, dass gegen die Betroffenen U-Haft verhängt wurde wegen einer angeblichen Beweislage, die den RechtsanwältInnen als auch den Betroffenen vorenthalten wird.“
2. Juli: Internationaler Aktionstag für die Gefangenen. Demonstrationen u.a. auch in Indien, Israel, Schweden.

Österreichische Soli-Demo
4. Juli: Offener Brief eines Inhaftierten: „Bereits kurz nach meiner Verhaftung bekam ich zum ersten Mal von Protesten mit. Als ich aber nach einigen Tagen erfuhr, welche Solidarität aus unterschiedlichsten Ländern kam, hat das mir hier drinnen sehr viel Kraft gegeben. Es hat mich sehr gefreut, dass eine solche Kriminalisierung einer sozialen Bewegung nicht einfach hingenommen wird und dass Menschen aus unterschiedlichsten politischen Zusammenhängen gemeinsam aktiv wurden und Solidarität zeigten (…) Eine Gesellschaft, in der Tiere keinerlei Lebens- und Unversehrtheitsrecht haben, sie milliardenfach Tag für Tag in Mastanlagen, Laboren, auf sog. Pelztierfarmen eingesperrt, in den Schlachthäusern ermordet und ihre Körper zerteilt und zur Ware gemacht werden… nein, ich werde darüber nicht schweigen und aufhören, mich dagegen einzusetzen. Auch mit massivster Repression nicht, niemals! Für jede und jeden einzelnen von ihnen!“
7. Juli: Die Untersuchungshaft wird zum erneuten Mal verlängert, obwohl inzwischen die konkreten Vorwürfe (Brandstiftung, Buttersäure-Anschlag) von der Oberstaatsanwaltschaft zurückgenommen wurden und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung des §278a entfällt.
24. Juli: Da eine angebliche Verdunkelungsgefahr laut Gesetz nur für zwei Monate Grund für Untersuchungshaft sein darf, fällt dieser Haftgrund weg. Aus Sicht der Solidaritätsgruppe handelt es sich um einen Fall von in dieser Form in Österreich illegaler Beugehaft, um die Betroffenen zu brechen und sie zu Distanzierungen oder belastenden Aussagen zu zwingen.
13. August: Der erste der zehn Inhaftierten kommt unerwartet frei, als ein Untersuchungsrichter sich erstmals von der Position der Staatsanwaltschaft entfernt und die „Tatbegehungsgefahr“ in seinem Fall als nicht gegeben ansieht. Die Staatsanwaltschaft erhebt Rechtsmittel gegen die Entlassung aus der Haft.
2. September: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien stellt fest, dass die zu erwartende Haftstrafe „außer Verhältnis“ zur bereits verbüßten U-Haft steht; die untergeordnete Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt muss sich beugen und auch die restlichen neun Inhaftierten vorläufig entlassen. Angesichts der allzeit präsenten Überwachungsmaßnahmen kann von „Freiheit“ nicht gesprochen werden.
30. September: Erneute Hausdurchsuchung, die sich gegen einen der zehn zwischen 21. Mai und 2. September Inhaftierten richtet. Der Betroffene selbst ist zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung nicht zuhause, auch wird seine Anwältin nicht informiert, sondern lediglich zwei NachbarInnen als ZeugInnen hinzugezogen.
13. Oktober: Eine Frau, die dem VgT (Verein gegen Tierfabriken) eine Geldspende gemacht hat, wird von der Polizei ohne richterliche Vorladung verhört.
24. Februar: Das Landesgericht Wiener Neustadt beschließt, die Verweigerung der Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei sei unrechtmäßig.
Ende April: Die Polizei präsentiert Abschlussberichte über 40 Personen. Abschlussberichte stellen in der Regel das Ende der polizeilichen Nachforschungen dar. Dennoch wird weiter ermittelt.
10. Juni: Obwohl die eigens eingerichtete Sonderkommision bereits ihre Abschlussberichte über jene Personen verfasst hat, die verdächtigt werden, einer kriminellen Organisation nach §278a Strafgesetzbuch anzugehören, führt die Polizei erneut drei Hausdurchsuchungen durch. Auf ein Rechtshilfeersuchen deutscher Behörden hin wird die Wohnung eines ehemals inhaftierten Aktivisten und die beiden Wohnungen seiner Eltern durchsucht. Eine der Durchsuchungen wird mit einem Blockadeversuch von AktivistInnen verzögert.

AktivistInnen protestieren gegen die erneute Hausdurchsuchung
10. August: Eine Teileinstellung der Ermittlungen wird bekannt. Damit nimmt die das Verfahren führende Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einen großen Teil der ursprünglichen Anschuldigungen gegen die Betroffenen zurück.
„antirep2008“ gibt bekannt: „Die Ermittlungsbehörden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatten seit 2006 versucht, unaufgeklärte Straftaten der letzten dreizehn Jahre aus dem Tierschutz- und Tierrechtsbereich willkürlich ausgesuchten AktivistInnen verschiedener Vereine und Gruppen zuzuschreiben. Die nun erfolgten Teileinstellungen der Verfahren kommen einem Eingeständnis der vollkommen überzogenen Vorgehensweise und der Unhaltbarkeit der Vorwürfe gleich.“
5. Oktober: Die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ berichtet, dass nun auch eine Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenats von der polizeilichen Sonderkommision befragt wurde, weil sie vor vier Jahren mehrere Verwaltungsstrafen gegen TierrechtsaktivistInnen (in Verbindung mit einer Jagdstörung) aufgehoben hatte. Das reichte aus, um Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs gegen die Richterin einzuleiten und eine telefonische Überwachung anzuordnen, denn sie soll, so der Vorwurf, die konstruierte „kriminelle Organisation“ unterstützen.
6. November: Aus einem Artikel in „Der Standard“ erfahren die zehn vom Verfahren Betroffenen, dass die Verhandlung am Gericht Wiener Neustadt stattfinden wird. Der Antrag der Betroffenen, den Prozess aus verfahrensökonomischen Gründen nach Wien zu verlegen, wird abgelehnt, obwohl fast alle ZeugInnen und Angeklagen in Wien leben. Der bisherige Verlauf des Verfahrens ließ wenig Hoffnung auf die Chance eines fairen Verfahrens. Jetzt, da klar ist, dass der Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt stattfindet, ist diese Hoffnung gleich null. „Wir sind von der Unbefangenheit der RichterInnen nicht überzeugt und wie vor kurzem bekannt wurde, kann eine Richterin, die AktivistInnen freispricht, damit rechnen, selbst Objekt der Ermittlungen zu werden.”
Jahrelange intensive Überwachungsmaßnahmen haben zu dem Ergebnis geführt, dass es keinen einzigen Beweis gegen einzelne Personen für begangene Straftaten gibt. Dennoch behaupten die Sonderkommision und die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt immer noch, dass die AktivistInnen Mitglieder einer „kriminellen Organisation“ seien. Die Begründungen sind nach wie vor absurd. In den pro Person ca. 80 Seiten umfassenden Abschlussberichten wird durchgehend versucht, legale Kampagnenarbeit zu kriminalisieren und den einzelnen Leuten aus ihrer politischen Gesinnung einen Strick zu drehen.
Die von der Justiz vorgebrachten Vorwürfe gegen die wegen §278a Beschuldigten sind auch lediglich „Aktivitäten zur Förderung der Ziele“ der vermeintlichen „kriminellen Organisation“, so etwa die „Anmeldung von Demonstrationen“ gegen den Verkauf von Echtpelzprodukten, das Halten von öffentlich zugänglichen Vorträgen, das Verfassen von Artikeln für Zeitschriften oder Recherchen zu Pelzverkauf und Tierhaltung, außerdem werden Aktionen des zivilen Ungehorsams, beispielsweise Ankettungen bei Pelzgeschäften oder Jagdstörungen, genannt – Methoden und Aktionsformen, wie sie durch viele Nichtregierungsorganisationen angewendet werden und die nicht ausschlaggebend sein können für den Tatvorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation. Konkrete Straftaten sollen fast ausschließlich von „unbekannten MittäterInnen“ begangen worden sein. Über zwei Jahre massivste Ermittlungen waren also offenbar vor allem auf das öffentliche, politische und legale Engagement von Personen und Vereinen fokussiert. Wovor bereits seit langem gewarnt wird, dass die Anwendung des Paragrafen, welcher die „Bildung einer kriminellen Organisation“ zum Straftatbestand macht, der Kriminalisierung und Überwachung von sozialen und politischen Bewegungen Tür und Tor öffnet, hat sich bestätigt: Genau wie § 129a und 129b in Deutschland wird § 278a in Österreich dazu verwendet, um politisch aktive Menschen zu kriminalisieren, auf breiter Ebene gegen sie zu ermitteln, sie zu bespitzeln und einzuschüchtern.
Alex Sommer von „antirep2008“ äußert sich dazu wie folgt: „In den vorliegenden Details wird auf erschütternde Art und Weise deutlich, dass sich der Angriff von Polizei und Justiz kaum gegen konkrete Straftaten sondern gegen eine kämpferische Bewegung und erfolgreiche Kampagnen richtet“ – eine Feststellung, die andere Nichtregierungsorganisationen und Angehörige politischer und sozialer Bewegungen aufhorchen lassen muss. Betroffene Organisationen und Kampagnen im konkreten Fall sind: Basisgruppe Tierrechte (BAT), Escada-Campaign, Offensive gegen die Pelzindustrie (OGPI), Orange 94.0 – das Freie Radio in Wien, tier-wege, Die Tierbefreier e.V., Vegane Gesellschaft Österreich, Verein gegen Tierfabriken (VgT), Verein RespekTiere. Die Solidaritätsgruppe aber warnt: „Sollte hier die Anwendung des § 278a als Präzedenzfall vor Gericht durchgehen, sind wir nicht nur einem repressiven Überwachungsstaat einen gewaltigen Schritt näher, sondern es wird auch nurmehr eine Frage der Zeit sein, welche Gruppen oder politische Bewegungen es als nächstes treffen wird.“