Die Urteile im österreichischen §278a-Verfahren liegen nun in schriftlicher Form vor. In dem lange erwarteteten Urteil wird der vollumfängliche Freispruch erwartungsgemäß bestätigt.
Ein Artikel der österreichischen Tageszeitung Der Standard zum Thema findet sich hier.
Eine Einschätzung der Gruppe antirep2008 findet sich hier.